Ex tunc ist lateinisch und bedeutet "von Anfang an" oder "rückwirkend". In rechtlichen und rechtlichen Kontexten bedeutet ex tunc, dass eine Entscheidung oder Regelung ab einem bestimmten Zeitpunkt rückwirkend gilt. Dies bedeutet, dass die Entscheidung oder Regelung so behandelt wird, als ob sie schon immer gültig gewesen wäre.
Ex tunc wird oft verwendet, um Rückwirkung bei Gesetzen, Verträgen oder Gerichtsentscheidungen zu erzeugen. Dies kann dazu führen, dass alle Handlungen, die seit dem Zeitpunkt der Entscheidung oder Regelung stattgefunden haben, entsprechend angepasst werden müssen.
Es wird auch oft im Zusammenhang mit der Annullierung oder Nichtigkeit von Verträgen oder Entscheidungen verwendet, um festzulegen, dass die betroffenen Parteien so behandelt werden, als ob der Vertrag oder die Entscheidung nie existiert hätte.
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